Erdungsanlagen
Erdungsanlagen haben im Blitzschutz zwei wesentliche Funktionen: (1) den Blitzstrom in die Erde einleiten und (2) Potentialunterschiede minimieren. Wird ein Gebäude ohne äußere Blitzschutzanlage errichtet, gilt die DIN 18014. Bei einem Gebäude mit einer äußeren Blitzschutzanlage ist zusätzlich zur DIN 18014 die DIN EN 62305-3 zu beachten. Einen Erder, der im Beton des Gebäudefundaments eingebracht wurde, nennt man Fundamenterder. Einen außerhalb des Gebäudefundaments in das Erdreich eingebrachten Erder nennt man Ringerder. Befinden sich viele Personen in einem Bereich der zu schützenden baulichen Anlage (z.B. Eingänge von Einkaufszentren, Schulen, Kindergärten usw.), sollte eine Potenzialsteuerung vorgesehen werden. Zusätzliche Maßnahmen wie Tiefenerder können je nach Messergebnissen und Bodenverhältnissen erforderlich sein.